Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand 01.01.2024, Tatzendienst - mobile Katzenbetreuung Kristin Vogel,
Gontscharowstraße 44, 04357 Leipzig
- Für alle Rechtsgeschäfte zwischen Tatzendienst - mobile Katzenbetreuung Kristin Vogel (nachfolgend Betreiber genannt) und seinem Vertragspartner (nachfolgend Tierhalter genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Anfragen von Tierhaltern sind unverbindlich und kostenlos. Nach Anfrage unterbreitet der Betreiber dem Tierhalter ein rechtsverbindliches Angebot entsprechend der gewünschten Dienstleistungen. Dieses Angebot kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Die aktuelle Preisliste wird dem Tierhalter ausgehändigt und kann zusätzlich unter www.tatzendienst.de eingesehen werden. Die angegebenen Preise sind Endpreise. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Preisabweichungen sind möglich (z. B. höherer Betreuungsaufwand gewünscht). Erteilt der Tierhalter den Auftrag, kommt der Vertrag zustande. Anschließend (vor Betreuung) erfolgt ein kostenloses Vorgespräch zur Betreuung; die entsprechenden Absprachen werden dokumentiert (Vorgespräch zur Betreuung - Checkliste). Bei diesem Treffen erfolgt zudem die Schlüsselübergabe durch den Tierhalter an den Betreiber.
- Der Betreiber gewährleistet eine liebevolle und vertrauenswürdige Betreuung des Tieres/der Tiere während der Betreuungszeit.
- Die Tierhalter stellt für die Betreuungszeit ausreichend Futter, Näpfe und Zubehör zur Verfügung (Katzentoilette/n, Streu, Müllbeutel etc.). Dies gilt auch für Medikamente, falls notwendig. Es erfolgt kein Erwerb von Medikamenten durch den Betreiber.
- Der Betreiber betritt die Räumlichkeiten des Tierhalters nur ausschließlich zur vertraglich vereinbarten Betreuung des Tieres/der Tiere. Der Betreiber vergewissert sich bei Verlassen des Hauses/der Wohnung, dass die Räumlichkeiten verschlossen sind.
- Bei unvorhergesehener Krankheit des Betreibers während der Betreuung, kann der Betreiber die Betreuung abbrechen und muss keinen Ersatz stellen. Vom Tierhalter ist ein Notfallkontakt anzugeben, welcher die Betreuung weiterführt bis der Tierhalter selbst wieder verfügbar ist.
- Der Betreiber muss über Verhaltensauffälligkeiten und Krankheiten des Tieres/der Tiere durch den Tierhalter vor Betreuungsbeginn informiert werden.
- Der Tierhalter versichert, dass das Tier/die Tiere zu Betreuungsbeginn frei von Ungeziefer ist/sind und eine Haftpflichtversicherung besteht.
- Muss der Tierhalter kurzfristig den Vertrag stornieren, fallen folgende Stornierungsgebühren an und sind dem Betreiber als Entschädigung zu entrichten:
bis 30 Tage vor Betreuungsbeginn: 25 % des Gesamtpreises
bis 20 Tage vor Betreuungsbeginn: 40 % des Gesamtpreises
bis 10 Tage vor Betreuungsbeginn: 50 % des Gesamtpreises
bis 2 Tage vor Betreuungsbeginn: 80 % des Gesamtpreises
bis 1 Tag vor Betreuungsbeginn oder ohne Absage: 100 % des Gesamtpreises
- Wird vom Widerrufsrecht nicht Gebrauch gemacht oder keine Stornierung vorgenommen, sondern die vereinbarte Leistung nach Vertragsschluss nicht angenommen (z. B. Tierhalter meldet sich nicht mehr beim Betreiber oder händigt Schlüssel nicht aus oder reagiert nicht bei dem Versuch der Kontaktaufnahme) fallen die oben genannten Stornierungsgebühren an.
- Wünscht der Tierhalter eine Verlängerung des Vertrages, ist dies (falls es die zeitlichen Kapazitäten zulassen) möglich.
- Der Tierhalter versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß sind und Änderungen dem Betreiber unverzüglich mitgeteilt werden.
- Personenbezogene Daten sowie Informationen über Wohnverhältnisse werden nicht an Dritte weitergegeben. Personenbezogene Daten werden lediglich intern/durch den Betreiber genutzt.
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die restlichen Bestimmungen unberührt und wirksam.
- Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeteiligung (OS) bereit: https://www.ec.europa.eu/consumers/odr. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen. Der Betreiber ist nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle teilzunehmen.